Newsletter 11/20 UE, FKZ 800.000
1. Was ist der Lockdown-Umsatzersatz? Unternehmen, die von den Einschränkungen der COVID-19- Schutzmaßnahmenverordnung (COVID-19-SchuMaV) direkt betroffen sind und deren Branche in diesem Zeitraum direkt von dieser Verordnung betroffen ist, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Umsatzersatz bei der COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) beantragen. Einen Überblick, wer antragsberechtigt ist, bietet die Aufstellung des BMF (siehe Link weiter unten). Der Betrachtungszeitraum für den Lockdown-Umsatzersatz ist der November 2020. Die Höhe des Lockdown-Umsatzersatzes beträgt maximal € 800.000,-