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Newsletter 12/20 FKZ 800.000

1. Fixkostenzuschuss 800.000 Mit dem Lockdown II wurde der „Fixkostenzuschuss 800.000“ (FKZ 800.000) eingeführt. Dieser soll allen direkt und indirekt von der COVID-19-Krise und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen betroffenen Unternehmen zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten dienen. Der FKZ 800.000 ersetzt den bisher von der EU nicht genehmigten „Fixkostenzuschuss Phase 2“. Wir möchten Ihnen einen Überblick über die Regelungen zu dieser Fördermaßnahme geben. Die Bestimmungen zum Fixkostenzuschuss Phase 1 (FKZ I) haben

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