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Newsletter 01/21 UE & AB

1. Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen Der bisher bekannte Lockdown Umsatzersatz für November und Dezember war nur für all jene Unternehmen zugänglich, die direkt von der jeweiligen Lockdown- VO betroffen waren. Mit dieser Hilfe wird versucht, auch für jene Unternehmen eine Unterstützung zu bieten, die mangels „direkter Betroffenheit“ keine Beihilfe erhalten haben. Beantragen kann grundsätzlich jedes Unternehmen, das: –  Mindestens 50% Umsatzzusammenhang mit Unternehmen, die in direkt vom Lockdown betroffenen Branchen tätig sind, nachweisen kann

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